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Änderung
per ergänzender Musterzulassung (STC)
Ihr
musterzugelassenes
Flugzeug braucht eine Änderung, denn Sie wollen moderne Geräte
einbauen?
Ihre Beleuchtung soll auf LED umgerüstet werden oder Sie
wollen einen Zusatztank. Vielleicht möchten Sie auch alternative
Wartungs- oder Serviceanweisungen zu denen Ihres Herstellers?
Wir führen
für Sie eine ergänzende Musterzulassung bei der EASA durch.
Ergänzende Musterzulassungen lassen sich prinzipiell für alle Wünsche
durchführen.
- Strukturelle
Änderung
- Ausrüstungsänderung
- Alternative
Dokumentation (Handbücher, Wartungsverfahren und Service-Intervalle)
Die
Gültigkeit der Ergänzung kann sowohl für ein einzelnes Flugzeug, aber
auch für mehrere Seriennummern gelten.
Extra 300
Schleppmassenerhöhung
auf 1000kg und Doppelschleppberechtigung
Musterzulassung
abgeschlossen (Bestellung per email möglich)

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Blanik
L13
Das Blanik STC in
Revision 1 erlaubt nun auch als Alternative 5000 Betriebsstunden OHNE Kunstflugberechtigung.
Die EASA AD 2011-0135 benennt das STC als 'Method of Compliance' zur
Wiedererlangung der Lufttüchtigkeit OHNE bekannte Historie des
Flugzeuges und MIT Kunstflugberechtigung nach der
Modifikation.
Das
STC ist am 20. Juni 2011 als 'Method of Compliance' für das AD bestätigt (AMOC)
EASA
STC Zulassung wurde am 14 Juni 2011 erteilt (Urkunde)
Wiedererlangen der
Lufttüchtigkeit des Blanik L-13 durch STC
ADxC-DC-39-001
(nur in englischer Sprache)
STC for compliance with
EASA-AD-2010-0185-E.
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