Änderung per ergänzender Musterzulassung (STC)

Ihr musterzugelassenes Flugzeug braucht eine Änderung, denn Sie wollen moderne Geräte einbauen?
Ihre Beleuchtung soll auf LED umgerüstet werden oder Sie wollen einen Zusatztank. Vielleicht möchten Sie auch alternative Wartungs- oder Serviceanweisungen zu denen Ihres Herstellers?

Wir führen für Sie eine ergänzende Musterzulassung bei der EASA durch.

Ergänzende Musterzulassungen lassen sich prinzipiell für alle Wünsche durchführen.
  • Strukturelle Änderung
  • Ausrüstungsänderung
  • Alternative Dokumentation (Handbücher, Wartungsverfahren und Service-Intervalle)
Die Gültigkeit der Ergänzung kann sowohl für ein einzelnes Flugzeug, aber auch für mehrere Seriennummern gelten.

Extra 300
Schleppmassenerhöhung auf 1000kg und Doppelschleppberechtigung

Musterzulassung abgeschlossen (Bestellung per email möglich)



 Blanik L13

Das Blanik STC in Revision 1 erlaubt nun auch als Alternative 5000 Betriebsstunden
OHNE Kunstflugberechtigung.

 
Die EASA AD 2011-0135 benennt das STC als 'Method of Compliance' zur Wiedererlangung der Lufttüchtigkeit
OHNE bekannte Historie des Flugzeuges und MIT Kunstflugberechtigung nach der Modifikation.


Das STC ist am 20. Juni 2011 als 'Method of Compliance' für das AD bestätigt (AMOC)

EASA STC Zulassung wurde am 14 Juni 2011 erteilt (Urkunde)

Wiedererlangen der Lufttüchtigkeit des Blanik L-13 durch STC ADxC-DC-39-001  
(nur in englischer Sprache)
 STC for compliance with EASA-AD-2010-0185-E.
 
Ventus cM steuerbares Heckrad
 
Musterzulassung abgeschlossen (Bestellformular)